Kennen Sie schon das SPIGA Ristorante in Basel? Wenn nicht, können wir Ihnen einen Besuch für ein feines Essen oder einen herrlichen Kaffeemoment mit der hauseigenen Kaffeemischung SPIGA Espresso l’Onesto nur empfehlen.
SPIGA Ristorante – italienischen Genuss
In den SPIGA Restaurants geniesst man über den Mittag zum Lunch oder gemütlich am Abend feine italienische Küche. Von frisch zubereiteten Pizzas über dampfende Pasta bis zu knackigen Salaten findet man dort alles. Natürlich gehört beim Italiener ein feiner, von Baristas zubereiteter Kaffee dazu. Geniessen Sie also die SPIGA Espresso l’Onesto Kaffeemischung, welche wir bei uns in Birsfelden kreiert haben und mit Freude für die SPIGA Ristorante rösten.
SPIGA Kaffeemischung
Die SPIGA Kaffeemischung zeichnet sich durch ihre einzigartige Espresso-Mischung aus. Geniessen Sie den raffinierten Geschmack von gerösteten Nüssen, einem Hauch Bitterschokolade und dezenter Säure. Dabei sorgen beste Kaffeebohnen aus Afrika, Mittel- und Südamerika für einen vollmundigen Geschmack und einen lang anhaltenden Abgang.
Wettbewerb
Haben Sie nun Lust auf einen SPIGA-Kaffee bekommen? Kein Problem! Kommentieren Sie unseren Facebook-Beitrag zum Thema und teilen Sie uns mit, weshalb gerade Sie den Gutschein für die SPIGA Restaurants gewinnen möchten.
Unter allen bis zum 19. Juli 2019 eingereichten Kommentaren verlosen wir zusammen mit dem SPIGA Restaurant einen Refill-SPIGA-Kaffeebecher, einen Gutschein für eine Hauptmahlzeit im SPIGA Restaurant und 500gr personalisierter SPIGA Espresso l’Onesto Kaffee.
Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.
Veranstalterin des Gewinnspiels ist die
Fritz Bertschi AG
Rührbergstrasse 13
CH-4127 Birsfelden
Die Teilnahmemöglichkeit an der genannten Aktion endet am 19.07.2019 um 24:00 Uhr. Pro Person ist nur eine Teilnahme erlaubt. Unter den Teilnehmern wird Refill-SPIGA-Kaffeebecher, einen Gutschein für eine Hauptmahlzeit im SPIGA Restaurant und 500gr personalisierter SPIGA Espresso l’Onesto Kaffee verlost.
Die Teilnahme an der vorgenannten Aktion ist kostenlos. Es besteht keine Kaufverpflichtung. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten haftet der Teilnehmer. Die Teilnahme setzt voraus, dass der Teilnehmer unter dem Facebook-Beitrag einen Kommentar abgibt, weshalb er einen Besuch im SPIGA-Restaurant gewinnen möchte.
Er akzeptiert die für die Fritz Bertschi AG geltende Datenschutzerklärung. Er nimmt insbesondere auch zur Kenntnis und willigt ein, dass die Fritz Bertschi AG gemäss dieser Datenschutzerklärung die erhobenen Daten für statistische Zwecke und Marketing speichern, verarbeiten und verwenden kann.
Mitarbeitende der Fritz Bertschi AG und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht in bar abgelöst werden, muss vom Gewinner selbst wahrgenommen werden können und kann auch nicht auf andere Personen übertragen werden. Pro Teilnehmer ist nur ein Gewinn pro Gewinnspielauslosung möglich. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich. Eine Teilnahme über Gewinnspielvereine oder automatisierte Dienste ist nicht gestattet. Manipulationen von Gewinnspielen (auch der blosse Versuch) bringt die Fritz Bertschi AG zur Anzeige. Die Fritz Bertschi AG ist berechtigt, Änderungen am Gewinn vorzunehmen.
Der Gewinn wird per Zufallsprinzip unter allen gewinnberechtigten Teilnehmern verlost. Der Gewinner wird von der Fritz Bertschi AG per Facebook-Nachricht informiert. Die durch den Teilnehmer bereitgestellten Daten verarbeitet die Fritz Bertschi AG für den Zeitraum der Durchführung des Gewinnspiels mittels einer Datenbank. Über das Gewinnspiel wird kein Schriftverkehr geführt.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er diese Daten der Fritz Bertschi AG zur weiteren, uneingeschränkten zeitlichen, örtlichen und medialen Verwendung (Website, Soziale Medien, Druckwerke, Multimedia, u.a.) zur Verfügung stellt – dies beinhaltet auch die Verwertung zu Werbezwecken. Aus allen diesen Einsätzen ergibt sich für den Teilnehmer kein Vergütungsanspruch. Weiter erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Medien der Name des Teilnehmers genannt werden darf.
Die Teilnehmer können gegenüber Facebook keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an und Nutzung des Gewinnspiels entstehen. Die Teilnehmer erkennen an, dass das Gewinnspiel in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu Facebook steht. Alle Informationen und Daten, die im Rahmen des Gewinnspiels durch die Nutzer mitgeteilt oder von diesen erhoben werden, werden nur dem Veranstalter und nicht Facebook bereitgestellt. Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Veranstalter und nicht an Facebook zu richten.